Eltern aufgepasst: Die Bundesregierung hat eine neues Familienentlastungsgesetz verabschiedet, von dem besonders diejenigen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren sollen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist auch die Erhöhung des Kindergeldes. Darüber darf sich ab 1. Juli 2019 also jeder freuen, der Kinder hat. Vom 1. Juli 2019 an bekommen Familien zehn Euro mehr Kindergeld. Das bedeutet für die Familienkasse, dass es für das erste und zweite Kind dann jeweils 204 Euro statt der bisherigen 194 Euro pro Kind. Für den dritten Sprössling erhalten die Eltern nun 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro pro Monat. Auch wenn mit zehn Euro mehr im Monat keine großen Sprünge möglich sind, Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Ob gemeinsames Eis essen, eine kleine Erhöhung des Taschengeldes, ein kleiner Obolus mehr aufs Sparkonto oder eine andere Kleinigkeit – zehn Euro sind in jedem Fall besser als nichts.
Steuerliche Entlastungen auch beim Kinderfreibetrag
Damit die Erhöhung des Kindergeldes auch wirklich im Gelddbeutel spürbar ist, wird zusätzlich auch der Kinderfreibetrag angehoben. Auch der Grundfreibetrag steigt entsprechend an. Der Kinderfreibetrag ist eine vom Staat festgelegte Summe, die Eltern pro Kind und Jahr verdienen dürfen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Diese Summe wird am Ende des Jahres rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen. Dieser Kinderfreibetrag wird 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro – au insgesamt 7812 Euro – angehoben.